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Texprocess News

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Die unterschiedlichen Schutzrechte in Deutschland

Eingetragene gewerbliche und nicht eingetragene Schutzrechte

Eingetragene Schutzrechte

Marken

Sie schützen Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, akustische Signale und  dreidimensionale Gestaltungen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden (DPMA: Marken).

Eingetragene Designs

Sie schützen die äußere Gestaltung eines Produkts. Schutzfähig ist die Form und/oder die Farbgebung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen (DPMA: Design).

Gebrauchsmuster

Sie schützen technische Erfindungen, die neu, gewerblich anwendbar und für alle Bereiche der Technik offen sind.

Achtung: Nicht schützbar sind Verfahren, z.B. Herstellungsverfahren.

Gebrauchsmusterschutz kann ausschließlich über nationale Anmeldungen erreicht werden (DPMA: Gebrauchsmuster). Beachten Sie bitte, dass der Gebrauchsmusterschutz nicht in allen Ländern existiert.

Nähere Angaben dazu können über die europäische Informationsplattform http://www.innovaccess.eu/ abgerufen werden.

Patente  

Sie schützen neue und gewerblich anwendbare technische Erfindungen und Verfahren. Der Inhaber hat das Privileg, allein über die Erfindung zu verfügen und gegebenenfalls eine von ihm nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents zu verbieten (DPMA: Patente).

Nicht eingetragene Schutzrechte

Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Neue Produkte sind auch ohne amtliche Registrierung für einen gewissen Zeitraum geschützt. In Deutschland liegt für diesen Fall die Regelung des sogenannten nicht eingetragenen Gemeinschaftsschutzrechtes zugrunde. Dieses ist jedoch nur in einem engeren juristischen Rahmen durchsetzbar.

Bitte entnehmen Sie die rechtlichen Besonderheiten zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster der DPMA-Informationsbroschüre "Designs" (s. S. 12):

Download DPMA PDF

Urheberrecht

Es schützt persönliche geistige Schöpfungen (z.B. Musik, Kunst, Literatur). Es bedarf keiner Eintragung und gilt ab dem Schöpfungszeitpunkt.

Zuständige Eintragungbehörden für Ihre Schutzrechte

Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA

Eintragungsbehörde für Marken, eingetragene Designs, Gebrauchsmuster und Patente innerhalb Deutschlands: www.dpma.de

Europäisches Patentamt, EPA

Für EPO-Mitglieder zuständige Eintragungsbehörde für Patente (EU-weit): www.epo.org

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, EUIPO 

Für EPO-Mitglieder zuständige Eintragungsbehörde für Marken und eingetragene Designs (EU-weit): www.euipo.europa.eu/ohimportal/de

World Intellectual Property Organization, WIPO

Internationale Eintragungsbehörde für Marken, eingetragene Designs und Patente: www.wipo.int

Das Registrierungsprocedere in den jeweiligen europäischen Ländern sowie umfassende Informationen über den gewerblichen Rechtsschutz innerhalb der EU können Sie über die europäische Informationsplattform www.innovaccess.eu/ abrufen.